Zoe Club Austria im Gespräch mit Renault und RCI Banque Österreich

Letzte Woche hatten wir die Gelegenheit, Vertreter von Renault Österreich sowie der RCI Banque Österreich im direkten Gespräch zu treffen. Caroline Maur, Brand Manager Renault Z.E. Österreich, sowie Georg Berner, Direktor Kundenbetreuung der RCI Banque Österreich, gaben uns die Gelegenheit Fragen zum rund um die Batteriemiete beim Renault ZOE zu stellen. Wir (Thomas und Alex) bedanken uns im Namen des Clubs sehr herzlich für ein gutes informatives und konstruktives Gespräch!
Anregung zu diesem Treffen waren zahlreiche Anfragen von Vereinsmitgliedern, die uns über Unklarheiten beim Mievertrag berichteten. Im Folgenden eine Kurzfassung der Themen, die behandelt wurden:

ZCA: Sehr kurzfristig vor Ablauf des Batteriemietvertrages erhielten einige ZOE-Besitzer ein sehr streng formuliertes „Mahnschreiben“. Dies wurde in der ZOE-Community sehr negativ aufgenommen. Wünschenswert wäre eine viel frühere Kontaktaufnahme mit etwaigen Optionen und Informationen bezüglich Vertragsverlängerung bzw. –erneuerung.
RCI: Bei den ausgesandten sogenannten „Ausläuferbriefen“ handelte es sich um einen internen Abwicklungsfehler. Geplant sind grundsätzlich rechtzeitige Anschreiben an die Kunden. Dass es zu diesen sehr späten mahnhaft anmutenden Aussendungen kam, wird bedauert. Es wird an einer entsprechenden Änderung gearbeitet.

ZCA: Viele FahrerInnen wünschen sich eine optionale oder automatische Vertragsverlängerung nach  Ende Laufperiode, um eine möglichst rasche und unkomplizierte Abwicklung zu ermöglichen – ähnlich wie bei Mobilfunk-Anbietern. Als lästig wird auch die Gebührenpflicht bei Neuaufsetzen eines Vertrages empfunden, für das man auch zum Z.E. Händler fahren muss. Somit hat man unter Umständen doch einiges an zeitlichem Aufwand.
RCI: Da es sich bei der Batterie um einen Mietgegenstand und nicht um eine Dienstleistung handelt, ist rechtlich auch ein „Mietvertrag“ notwendig (im Gegensatz zu einem Dienstleistungsvertrag bei Mobilfunkanbietern), welcher wiederrum gesetzlich gebührenpflichtig ist. Aus tariflichen und systemischen Gründen ist der Vertrag auch zeitlich und leistungsmäßig begrenzt und kann nicht unbefristet abgeschlossen werden. Vergleichbar mit einem Leasingvertrag (auch Miete) eines Fahrzeuges. Eine Abwicklung der Vertragserrichtung bei Folgeverträgen ist auch elektronisch denkbar. Der Kunde ist nicht neu und seine Daten bekannt. Wir werden das sicher weiter verfolgen.

ZCA: In Einzelfällen wird von sehr hohen Nachzahlungsforderungen erzählt, wenn die vereinbarte Kilometer-Leistung deutlich überschritten wird. Gibt es hier Entgegenkommen von Seiten der RCI Bank?
RCI: Grundsätzlich sind Verträge für Vermieter und Mieter bindend. Vertragsänderungen sind daher immer einvernehmliche Kulanzlösungen. Die RCI ist jedoch bemüht, bei hohen Abweichungen in Einzelfällen Kulanz zu gewähren. Dies wird auch bereits regelmäßig praktiziert. Ab einem Kulanzbetrag von €200,- muss die RCI Banque Österreich jedoch eine Genehmigung durch den Mutterkonzern einholen. Die RCI bittet FahrerInnen, bei denen eine Überschreitung der Kilometerleistung bereits absehbar ist, frühzeitig Kontakt mit der Kundenbetreuung aufzunehmen, um so eine einvernehmliche Lösung zu finden. Grundsätzlich wird auch empfohlen, beim Kauf tendenziell lieber höhere Laufleistungen als zu niedrige zu vereinbaren, um hohe Nachzahlungen im Vorfeld zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Privatkunden, da hier eine 1:1 Rückvergütung der Minderkilometer bis zur jährlichen Mindestkilometeranzahl vertraglich festgelegt ist.
Anmerkung Renault: Die bisher fehlende Möglichkeit eines „Kaufakkus“ beim Modell Renault ZOE ist auch für Österreich in Planung.
Anmerkung ZCA: Mit Wirkung 29.09.2016 auch umgesetzt!

ZCA: Gibt es einen Online-Kalkulator um fällige Nachzahlungen als Mieter berechnen zu können?
RCI: Nein, dies ist nicht geplant. Da wie erwähnt nicht unselten Kulanzlösungen vereinbart werden, ist daher ein generelles Berechnungs-Tool nicht zielführend.
Anmerkung ZCA: Im Batterie-Mietvertrag findet man auch eine Beispielrechnung zu diesem Thema

ZCA: Wenn die Akkus nach einigen Jahren die vertragliche km-Begrenzung erreichen oder die garantierte Kapazität unterschreiten – was passiert dann? Wie lange wird es überhaupt funktionierende Akkus mit genügend Kapazität als Austausch geben?
Renault: Der Akku ist ein Ersatzteil und fällt somit in die Bevorratungspflicht des Herstellers. Wie lange Ersatzteile bevorratet werden müssen, ist rechtlich nicht definiert, üblich ist jedoch eine Bevorratung wie bei allen Ersatzteilen für etwa 10 Jahre.
RCI: In Österreich ist ein Renault Batterie-Reparaturzentrum geplant. Aufgrund der neuen Technologie sind noch keine Langzeiterfahrungen vorhanden, die Technik-Abteilung „freut“ sich, die ersten Akkumulatoren mit einer Fahrleistung von 200.000km zu inspizieren. Der Akku-Austausch bei Kapazitätsverlust ist in beider Interesse. (Anmerkung: vertraglich vorgegebene Mindestkapazität ist 75% der nutzbaren Gesamtkapazität des Akkus mit 22kWh).

ZCA: Wie wird die verfügbare Kapazität von Seiten Renault geprüft, um etwaige Garantiefälle zu bearbeiten?
Renault/RCI: Diese Information liegt zum Zeitpunkt des Gesprächs leider nicht vor. Eine Information an den ZCA wird diesbezüglich noch ausgesendet.

ZCA: Die Benutzung und Garantie des Fahrzeugs bzw. des Akkus ist nicht in allen Ländern Europas gewährleistet. Zum Beispiel sind beliebte Urlaubsländer wie Slowenien und Kroatien nicht bei den „erlaubten“ Staaten. Warum?
RCI/Renault: Um eine zuverlässige Abwicklung in Schadens- oder Reparaturfällen gewährleisten zu können, sind bindende rechtliche und strukturelle Voraussetzungen an den Garantie-Schutz gebunden. Diese Voraussetzungen werden jedoch nicht in jedem Land erfüllt. Diese werden regelmäßig geprüft. Eine Abwicklung, insbesondere auch die Renault Assistance, kann daher nur in den angegebenen Ländern gewährleistet werden.

ZCA: In Einzelfällen kam es bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten (auch innerhalb der Garantiezeit) zu langen Wartezeiten, weil z.B. Ersatzteile nicht oder nur schwer lieferbar waren. Die Akku-Miete läuft jedoch weiter, obwohl der Mietgegenstand in dieser Zeit nicht benutzt werden kann. Dies ist besonders innerhalb der Garantiezeit ärgerlich. Haben Kunden Anspruch auf einen elektrischen Ersatzwagen während der Reparaturzeit?
RCI/Renault: Aufgrund Konzernstrukturen und Stückzahlen der Z.E. Fahrzeuge gab es in den letzten Monaten durchaus lange Wartezeiten bei Ersatzteilen. Bei Problemen diesbezüglich kann man sich nicht nur an die betreuende Werkstatt, sondern auch an die Kundenbetreuung Renault Österreich (Hr. Richard Sauer) wenden. Verständlicherweise sprechen wir da aber nicht von Zeiträumen von wenigen Tagen.
Bezüglich der Miete während längeren Fahrzeug-Ausfällen als allgemein üblich wird gebeten, rasch mit der RCI Österreich Kontakt aufzunehmen, um auch hier Kulanzlösungen (zB in Form von Gutschriften) anzusuchen.
Anmerkung Renault: Durch das geplante Batteriereparaturzentrum ist in Zukunft mit deutlich kürzeren Ersatzteil/Reparatur-Wartezeiten zu rechnen.

ZCA: Die Online Dienste funktionieren bei vielen Fahrern nicht – viele berichten über wochen- oder monatelange Instandsetzungsversuche durch den Händler bzw. Werkstätten. Bei manchen wurde nie eine Lösung gefunden.
Renault: Grundsätzlich ist die Funktion des R-Link sowie die Online-Dienste Bestandteil des Kaufvertrages, da auch die laufenden Gebühren der ersten Jahre bereits im Kaufpreis inkludiert sind („gratis“). Sollte daher eine Funktion nicht gegeben sein und beim Händler keine erfolgreiche Instandsetzung durchgeführt werden kann, wird gebeten sich an den Kundenservice von Renault Österreich (Hr. Richard Sauer) zu wenden.

Renault/RCI: Wir bitten alle Kundinnen bei Problemen als ersten Ansprechpartner die Z.E. Niederlassung des Vertrauens zu kontaktieren. Sollte diese keine Lösungsmöglichkeiten sehen, steht der Kundenservice von Renault zur Verfügung.
Es ist Renault Österreich ein großes Anliegen, Probleme im Interesse beider Seiten positiv zu lösen. ZOE FahrerInnen geben auch wichtiges Feedback an Renault und helfen somit auch an der Weiterentwicklung des Fahrzeuges und der Serviceleistungen.
Auch ist das Produkt Akkumietvertrag ein eher neues und wird sich gemäß den Erfahrungen auch weiterentwickeln.
ZCA: Natürlich steht auch der ZOE Club Austria zur Verfügung, wenn Fragen oder Probleme auftauchen.

RCI: Als Hinweis! Neben einer Vollkasko-Versicherung, die auch den Akkumulator deckt, ist dringend empfohlen zu prüfen ob in der bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung Umweltschäden durch einen verunfallten Akkumulator, ähnlich Kraftstoff- oder Ölaustritten, gedeckt sind. Auch diese sollte dezidiert den Akkumulator miteinschließen. Für einige Versicherer ist das Elektroauto ein noch unbekannter Geschäftsbereich.
Anmerkung ZCA: Schäden bei Unfall, wo Bestandteile/Substanzen des Akkus in die Umwelt gelangen! Wir prüfen auch gerade die rechtliche Situation bei bestehenden Verträgen.

ZCA: Abschließend durften wir im Namen unserer Mitglieder noch dringliche Wünsche äußern:

  • Z.E. Services App, eine zuverlässigere Online App zur Steuerung des Fahrzeuges und Abrufen der Ladedaten sowie Klimaanlage wird dringend erwünscht. Gerade diese Funktionen sind einer „Gimmicks“ die Elektromobilität im Gegensatz zu herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen unterscheidet.
  • Eine detaillierte abrufbare Auflistung der durchgeführten Ladungen (Ladeprotokoll) wäre wünschenswert.
  • Der ZOE Club Austria würde sich für seine Mitglieder über einen Werksbesuch in Flins, Frankreich freuen.

Im Namen unserer Mitglieder und aller anderen ZOE FahrerInnen bedanken wir uns sehr herzlich bei Caroline Maur und Georg Berner für das sachliche und sehr offene Gespräch. Natürlich bleiben wir weiter in regem Kontakt und werden unsere Mitglieder am laufenden halten!