Das BMLFUW und das bmvit haben zusammen mit den Automobilimporteuren ein Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität bekannt gegeben. Dieses Paket umfasst Maßnahmen in Gesamtumfang von € 72 Millionen. Die Förderung läuft ab 01.03.2017 bis Ende 2018.

Diese umfasst neben der weiter unten angeführten Förderungen für Elektro-Fahrzeuge auch andere Punkte wie regulatorische Rahmebedingungen (z.B. grüne Nummerntafel), Beschaffungsanreize durch öffentliche Hand, kontinuierliche Forschung, Entwicklung und Demonstration von Elektromobilität.

In Österreich haben wir mit diesem Paket zum ersten Mal bundesweit einheitliche Förderungen für Private und Gewerbetreibende. Wir finden dieses Aktionspaket ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

FACTSHEET Aktionspaket Elektromobilität (bmvit.gv.at)

Voraussetzung für alle Förderangebote:
  • 100% Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
  • Förderhöhen sind Pauschalsätze, die mit maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt sind

Hier die wichtigsten Details zu Elektrofahrzeugen:

Private

  • E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzelle (FCEV): € 4.000,-*
  • Plug-In Hybdrid (PHEV) oder Range Extender (REX,REEV) mit Benzin. € 1.500,-*
  • E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb: € 750,-*
  • Wallbox oder intelligentes Ladekabel (nur bei gleichzeitigem Kauf eines Fahrzeuges): € 200,-

Vorraussetzung: Brutto-Listenpreis max. € 50.000,-; vollelektrische Reichweite mind. 40km; Diesel-Hybride sind nicht förderfähig

Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften

  • E-Pkw (Klasse M1,N1<2,5t) mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzelle (FCEV): € 3.000,-*
  • Plug-In Hybdrid (PHEV) oder Range Extender (REX,REEV) mit Benzin. € 1.500,-*
  • E-Leichtfahrzeuge (Klasse L2e,L5e,L6e,L7e): € 1.000,-
  • E-Kleinbusse/Nutzfahrzeuge (Klasse M2,N1>2,5t): € 20.000,-
  • E-Nutzfahrzeug (Klasse N2): € 20.000,-
  • E-Bus (Klasse M3 bis 39 Pers.): € 40.000,-
  • E-Bus (Klasse M3 ab 40 Pers.): € 60.000,-
  • E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb: € 750,-*
  • E-Fahrräder: € 200,-
  • E-Transportrad (>80kg): € 500,-
  • Öffentliche Ladestationen:
    • Wallbox/Standsäule bis 3,7kW: € 200,-
    • Wallbox 3,7kW bis 22kW: €200,-
    • Standsäule 3,7kW bis 22kW: € 1.000,-
    • Ladestation >22kW bis 43kW: € 2.000,-
    • Ladestation >43kW AC bzw >50kW DC: € 10.000,-

 

 

* Anteil der Autoimporteure/Händler wird vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht (BEV €1500,-; PHEV €750,-, E-Zweirad €375,-, E-Fahrrad €100,-, Transportrad €250,-), der restliche Betrag von der Kommunalkredit nachträglich rückerstattet.

Wie komme ich zur Förderung?

Start der Registrierugn bzw. Einreichmöglichkeit für die Förderwerber ist der 1.3.2017 (Fährräder ab 10.4.2017). DIe Förderung erfolgt im Rahmen der bewährten Förderinstrumente der Umweltförerung, des klimaaktiv mobil Programms und des Klima- und Energiefonds. Als One Stop Shop Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH). Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC unter www.umweltfoerderung.at. Rechnungen ab Rechnungsdateum 1.1.2017, die die gerorderten Voraussetzungen erfüllen können anerkannt werden. Alle Details sowie Registrierung und Einreichung finden man hier:

Für Umstellung großer Fahrzeugflotten, E-Mobilitätsmanagementprojekte udn elektrische Fuhrparks von Betrieben und Gemienden wird eine Kontaktaufnahme mit der Abwicklungsstelle KPC bzw. mit dem vom BMLFUW den Förderwerbern konstenfrei zur Verfügung gestellten klimaaktiv mobil Beratungsprogramm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ empfohlen, da manche Projekte aufgrund der relevanten beihilferechtlichen Grundlage andere Einreichzeitpunkte erfordern. (office@mobilitaetsmanagement.at, www.klimaaktivmobil.at/betriebe)